Neulieferung oder Erstattung bei nicht zugestellten Paketen
Der Online-Shop haftet, nicht der Paketdienst.
Bei Verbraucherkäufen trägt der Verkäufer (Shop) das Versandrisiko bis zur Übergabe an Sie. Kommt das Paket nicht an, ist das Problem des Shops, nicht Ihres.
✅ Bestellbestätigung mit Bestellnummer
✅ Versandbestätigung mit Tracking-Nummer
✅ Screenshot des Tracking-Status
✅ Rechnung oder Zahlungsnachweis
✅ Fotos (z.B. leerer Briefkasten, wenn Zustellung behauptet wird)
Reklamieren Sie beim Shop:
Reagiert der Shop nicht oder nur verzögernd:
Bleibt die Nachfrist erfolglos:
✓ Der Shop haftet für Lieferverlust (§ 447 BGB)
✓ Beweislast beim Shop – Er muss beweisen, dass Paket übergeben wurde
✓ Sie wählen: Neulieferung oder Rückzahlung
✓ Rücktritt möglich nach erfolgloser Nachfrist
✓ Käuferschutz nutzen bei PayPal, Kreditkarte, Klarna etc.
Haben Sie per PayPal, Kreditkarte oder Klarna bezahlt?
➤ Eröffnen Sie parallel einen Käuferschutzfall
➤ Laden Sie Ihre Nachweise hoch
➤ Oft schnellere Erstattung als über den Shop
❌ Nicht: Den Paketdienst kontaktieren statt den Shop
❌ Nicht: Zu lange warten mit der Reklamation
❌ Nicht: Akzeptieren, dass "der Paketdienst schuld" sei
❌ Nicht: Auf vage Zusagen des Shops vertrauen – Fristen setzen!
Nach § 447 BGB trägt bei Verbraucherkäufen der Verkäufer das Versandrisiko bis zur Übergabe an den Käufer.
Das bedeutet: Geht das Paket verloren, ist das Risiko des Shops. Sie haben Anspruch auf Neulieferung oder Erstattung.
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Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Schritte sollten an Ihren konkreten Einzelfall angepasst werden.
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