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Mietwagen-Schaden nicht verursacht: So wehren Sie ungerechtfertigte Forderungen ab

Unberechtigte Schadensforderungen erfolgreich anfechten

3 Min. Lesezeit26. April 2026

Mietwagen-Schaden: Unberechtigte Forderung abwehren

Typische Situation

Sie geben Ihren Mietwagen ordnungsgemäß zurück. Wochen später erhalten Sie eine Rechnung für einen Schaden, den Sie nicht verursacht haben. Der Vermieter behauptet, der Schaden sei während Ihrer Mietzeit entstanden.

Sie müssen das nicht akzeptieren.

Sofort-Tipps

  • Zahlen Sie nicht sofort – Prüfen Sie die Forderung genau

  • Sichern Sie Ihre Unterlagen – Übergabe- und Rückgabeprotokoll, Mietvertrag

  • Prüfen Sie Ihre Fotos – Haben Sie bei Übernahme und Rückgabe fotografiert?

  • Beweislast liegt beim Vermieter – Er muss beweisen, dass der Schaden in Ihrer Mietzeit entstand

  • Keine Schuldanerkenntnisse – Unterschreiben Sie nichts
  • Die wichtigsten Nachweise

    ✅ Unbedingt erforderlich:

    • Fotos bei Fahrzeugübernahme (alle Seiten, vorhandene Schäden)

    • Fotos bei Fahrzeugrückgabe (alle Seiten, Video-Rundgang ideal)

    • Übergabeprotokoll mit vermerkten Vorschäden

    • Rückgabeprotokoll (wurde ein Schaden vermerkt?)

    • Mietvertrag und Buchungsbestätigung

    • Schadens-Rechnung des Vermieters


    📸 Dokumentations-Tipp für künftige Anmietungen:

    Machen Sie bei JEDER Übernahme und Rückgabe:

    • Fotos aller vier Seiten + Dach

    • Detailfotos aller sichtbaren Schäden

    • Foto des Kilometerstands

    • Foto der Tankanzeige

    • Am besten: kurzes Video (1-2 Min.) Rundgang


    Nächste Schritte

    Schritt 1: Schriftlicher Widerspruch (sofort)

    Widersprechen Sie der Forderung schriftlich:

    • Bestreiten Sie den Schaden bzw. dass Sie ihn verursacht haben

    • Verweisen Sie auf Ihr Fotomaterial

    • Fordern Sie detaillierte Nachweise vom Vermieter

    • Setzen Sie eine Frist (14 Tage)


    Wichtig: Per E-Mail (dokumentierbar) oder Einschreiben

    Schritt 2: Nachweise anfordern (nach 14 Tagen)

    Fordern Sie vom Vermieter:

    • Gutachten zum Schaden

    • Fotos des Schadens mit Zeitstempel

    • Nachweis, dass der Schaden NEU ist (nicht schon bei Übernahme vorhanden)

    • Reparaturrechnung


    Die Beweislast liegt beim Vermieter, nicht bei Ihnen.

    Schritt 3: Schlichtungsstelle (nach 4 Wochen)

    Bleibt der Vermieter bei seiner Forderung, schalten Sie die Schlichtungsstelle Mobilität ein:

    • Kostenlos für Verbraucher

    • Neutrale Prüfung des Falls

    • Oft erfolgreich


    Häufige Fehler vermeiden

    Nicht zahlen ohne Prüfung – Selbst wenn der Vermieter drängt
    Keine telefonischen Zusagen – Nur schriftlich kommunizieren
    Nicht einschüchtern lassen – Vermieter versuchen oft Druck aufzubauen
    Kein "Kulanzangebot" annehmen – Wenn Sie unschuldig sind, zahlen Sie nichts

    Ihre Rechte

    ✓ Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstand
    ✓ Sie haben Anspruch auf Einsicht in alle Schadensnachweise
    ✓ Ein Schaden im Rückgabeprotokoll? Nur dann haben Sie ihn bei Rückgabe verursacht
    ✓ Kein Vermerk bei Rückgabe = starkes Indiz, dass kein Schaden vorlag

    Rechtliche Grundlage

    Nach § 535 BGB muss der Mieter das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Die Beweislast für einen Mangel bzw. Schaden liegt jedoch beim Vermieter.

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    Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Schritte sollten vor Nutzung geprüft und an den konkreten Einzelfall angepasst werden.

    MietwagenSchadensforderungAutovermietungVerbraucherschutz

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