Unberechtigte Schadensforderungen erfolgreich anfechten
Sie geben Ihren Mietwagen ordnungsgemäß zurück. Wochen später erhalten Sie eine Rechnung für einen Schaden, den Sie nicht verursacht haben. Der Vermieter behauptet, der Schaden sei während Ihrer Mietzeit entstanden.
Sie müssen das nicht akzeptieren.
Machen Sie bei JEDER Übernahme und Rückgabe:
Widersprechen Sie der Forderung schriftlich:
Fordern Sie vom Vermieter:
Bleibt der Vermieter bei seiner Forderung, schalten Sie die Schlichtungsstelle Mobilität ein:
❌ Nicht zahlen ohne Prüfung – Selbst wenn der Vermieter drängt
❌ Keine telefonischen Zusagen – Nur schriftlich kommunizieren
❌ Nicht einschüchtern lassen – Vermieter versuchen oft Druck aufzubauen
❌ Kein "Kulanzangebot" annehmen – Wenn Sie unschuldig sind, zahlen Sie nichts
✓ Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstand
✓ Sie haben Anspruch auf Einsicht in alle Schadensnachweise
✓ Ein Schaden im Rückgabeprotokoll? Nur dann haben Sie ihn bei Rückgabe verursacht
✓ Kein Vermerk bei Rückgabe = starkes Indiz, dass kein Schaden vorlag
Nach § 535 BGB muss der Mieter das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Die Beweislast für einen Mangel bzw. Schaden liegt jedoch beim Vermieter.
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Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Schritte sollten vor Nutzung geprüft und an den konkreten Einzelfall angepasst werden.
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