Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 EUR bei Flugverspätungen über 3 Stunden
Bei Flugverspätungen über 3 Stunden am Zielflughafen oder bei Flugausfällen können Sie Ausgleichszahlungen fordern:
✓ Ihr Flug startete in der EU oder landete in der EU mit einer EU-Airline
✓ Die Verspätung am Zielflughafen betrug mindestens 3 Stunden
✓ Der Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
✓ Es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor (Unwetter, Streik, politische Unruhen)
Für Ihre Forderung benötigen Sie:
Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
❌ Nicht: Gutscheine statt Geld akzeptieren
❌ Nicht: Verzichtserklärungen unterzeichnen
❌ Nicht: Zu lange warten (Verjährung nach 3 Jahren)
❌ Nicht: Nur telefonisch reklamieren (immer schriftlich!)
Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei erheblichen Verspätungen und Ausfällen.
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Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Schritte sollten an Ihren konkreten Einzelfall angepasst werden.
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