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Flugverspätung oder -ausfall: So fordern Sie Ihre Entschädigung

Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 EUR bei Flugverspätungen über 3 Stunden

2 Min. Lesezeit26. April 2026

Flugverspätung oder -ausfall: Ihre Rechte

Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Bei Flugverspätungen über 3 Stunden am Zielflughafen oder bei Flugausfällen können Sie Ausgleichszahlungen fordern:

  • 250 EUR für Kurzstrecken bis 1.500 km

  • 400 EUR für Mittelstrecken von 1.500 bis 3.500 km innerhalb der EU

  • 600 EUR für Langstrecken über 3.500 km außerhalb der EU


Voraussetzungen

✓ Ihr Flug startete in der EU oder landete in der EU mit einer EU-Airline
✓ Die Verspätung am Zielflughafen betrug mindestens 3 Stunden
✓ Der Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
✓ Es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor (Unwetter, Streik, politische Unruhen)

Sofort-Tipps bei Verspätung

  • Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos der Anzeigetafeln, bewahren Sie Bordkarten auf

  • Lassen Sie sich die Verspätung bestätigen: Fragen Sie am Gate nach einer schriftlichen Bestätigung

  • Fordern Sie Versorgungsleistungen: Bei über 2 Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Essen und Getränke

  • Nehmen Sie keine Gutscheine an: Sie haben Anspruch auf Gelderstattung, nicht nur Gutscheine

  • Unterschreiben Sie nichts: Keine Verzichtserklärungen unterzeichnen
  • Benötigte Unterlagen

    Für Ihre Forderung benötigen Sie:

    • ✅ Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer

    • ✅ Bordkarten (Original oder Screenshot)

    • ✅ Flugnummer und Flugdatum

    • ✅ Nachweis über Verspätungsdauer (Fotos, Screenshots der Anzeigetafel)

    • ✅ Start- und Zielflughafen


    Nächste Schritte

    Schritt 1: Airline kontaktieren (sofort)


    Reichen Sie Ihre Forderung direkt bei der Fluggesellschaft ein. Nutzen Sie das offizielle Beschwerdeformular der Airline.

    Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.

    Schritt 2: Schlichtungsstelle (nach 3 Wochen)


    Reagiert die Airline nicht oder lehnt ab, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

    Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

    Schritt 3: Gerichtliches Mahnverfahren (nach 2-3 Monaten)


    Bleibt auch die Schlichtung erfolglos, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

    Häufige Fehler vermeiden

    Nicht: Gutscheine statt Geld akzeptieren
    Nicht: Verzichtserklärungen unterzeichnen
    Nicht: Zu lange warten (Verjährung nach 3 Jahren)
    Nicht: Nur telefonisch reklamieren (immer schriftlich!)

    Rechtliche Grundlage

    Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei erheblichen Verspätungen und Ausfällen.

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    Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die vorgeschlagenen Schritte sollten an Ihren konkreten Einzelfall angepasst werden.

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