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§ Recht · EU-VO 261/2004

Fluggastrechte

Verspätet? Annulliert? Überbucht? Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004. Detaillierte Informationen folgen in Kürze.

Bis zu 600 € Entschädigung

Pro Person. Unabhängig vom Ticketpreis.

Bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen haben Sie Anspruch auf pauschale Entschädigung — die Airline muss beweisen, dass sie nichts dafür kann.